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Allgemeine Geschäftsbestimmungen

1. DEFINITIVE BUCHUNG

Mit der definitiven Anmeldung akzeptiert der Gast diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen sowie unsere Regelungen im Rahmen der Covid-Schutzmassnahmen (derzeit keine Massnahmen). Die Rechtsverbindlichkeit tritt mit der schriftlichen Bestätigung (per Post, Fax oder E-Mail) durch das Waldhotel Davos ein. Bitte kontrollieren Sie diese Bestätigung und melden allfällige Fehler oder Korrekturen unverzüglich.

2. PREISE

Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise pro Person in CHF, inklusive reichhaltigem Frühstücksbuffet, Service und Mehrwertsteuer. Die Kurtaxe und evtl. lokale Abgaben sind in den Übernachtungspreisen und bei weiteren Angeboten nicht enthalten und werden vor Ort zusätzlich verrechnet.

3. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Anzahlung: Je nach Saisonzeit kann das Waldhotel Davos eine Anzahlung für den gebuchten Aufenthalt verlangen.
Akzeptierte Zahlungsmittel: Barzahlung, Maestro, Postcard, American Express, Mastercard, Visa, Reka-Checks
Fremdwährungen: Bezahlung in Euro/US Dollar möglich, die Umrechnung basiert auf dem jeweiligen Tageskurs und beinhaltet einen Aufschlag von 3%.

4. NICHT BEANSPRUCHTE LEISTUNGEN

Bei Buchung eines Pauschalangebots können die enthaltenen Leistungen nicht reduziert werden und es erfolgt keine Rückvergütung bei Nichtinanspruchnahme.

5. NICHTVERFÜGBARKEIT

Sollte bei Ihrer Ankunft aus unvorhergesehenen Gründen kein gleichwertiges Zimmer wie reserviert verfügbar sein, werden Sie in einem Zimmer der nächst höheren Kategorie untergebracht.
Im Falle, dass kein Zimmer im Waldhotel Davos verfügbar ist, werden wir für eine gleichwertige Unterkunft in einem anderen Hotel besorgt sein.

6. ANNULLATIONSKOSTEN

Massgebend für die Berechnung der Annullationskosten ist das Eingangsdatum der Annullation oder der Umbuchung. Die Annullationskosten auf die Übernachtungs- bzw. auf die übrigen Arrangementpreise des gesamten Aufenthalts betragen:

Individualgäste|

Bis 8 Tage vor Anreise: Kostenlos, ausser für Aufenthalte zwischen 24. Dezember und 2. Januar (28 bis 14 Tage vor Anreise 25%, 13 - 1 Tage 50% des Übernachtungs- (ÜF)/Arrangementpreises)

7 – 1 Tag vor Anreise: 50 % des Übernachtungs-/Arrangementpreises

Am Anreisetag: 100 % des Übernachtungs-/Arrangementpreises

Vorzeitige Abreise: 100 % des nicht genutzten Übernachtungs-/Arrangementpreises

Geld-zurück-Garantie bei Annullationen
Anrechnung der Annullationskosten bei erneutem Aufenthalt: Gegen Vorlage einer bezahlten Annullationskostenrechnung schreiben wir Ihnen bei einem erneuten Aufenthalt innert einem Jahr ab der Ausstellung der Annullationskostenrechnung diese Kosten unter folgenden Rahmenbedingungen wieder gut:

  • Nur bei Direktbuchungen (Vermittler wie booking.com o.ä. sind ausgeschlossen)
  • Die Gutschrift ist persönlich und nicht übertragbar. Sie ist ausschliesslich für Übernachtungen verwendbar (nicht für Verpflegungs- und/oder andere Leistungen).
  • Eine Rückerstattung bei günstigeren Aufenthalten oder eine Aufteilung auf mehrere Aufenthalte sind nicht möglich.

Gruppengäste |           

bis 60 Tage vor Anreise:                 keine Kosten

59 - 30 Tage vor Anreise:                25%

29 - 8 Tage vor Anreise:                  50%

ab 7 Tage vor Anreise:                   100%

Diese Annullationsbedingungen beziehen sich immer auf die Stornierung der gesamten Gruppe. Wir akzeptieren die Stornierung von max. 10% aller Teilnehmer bis 24 Stunden vor Anreise ohne Gebühren.

7. Non REF Rate | NICHT RÜCKERSTATTBARER TARIF

Der nicht rückerstattbare Tarif («non refundable rate») ist nur bei Übernachtung /Frühstück anwendbar und muss spätestens 14 Tage vor Anreise gebucht werden. Bei diesem kostengünstigen Tarif wird der gesamte Rechnungsbetrag für Übernachtung /Frühstück bereits bei der Zimmerbuchung fällig (Kreditkarte). Bei einer allfälligen Stornierung/Umbuchung erfolgt keinerlei Rückerstattung des Rechnungsbetrags.

8. BUCHUNGSRÜCKZUG

Das Waldhotel Davos behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen eine bestätigte Buchung ohne Kostenfolge das Hotel und den Gast für ungültig zu erklären und von dieser zurück zu treten:

  • Unbewohnbarkeit des Hotels aufgrund höherer Gewalt
  • Schliessung oder Änderung der Öffnungszeiten aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen
  • Nichterreichen einer allfälligen ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl
  • Verzug einer verlangten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gemäss Punkt 3

9.ÜBERTRAGUNG DER FORDERUNG AN DRITTE

Das Waldhotel Davos behält sich das Recht vor, im Falle von ausstehenden Forderungen, diese an Dritte zu übertragen, sowie Informationen zwecks Bonitätsprüfung Dritten zur Verfügung zu stellen. 

10. GERICHTSSTAND

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Davos. Schweizerisches Recht ist anwendbar.

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